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Berichte

19. April 2008 – Abfallverbrennung zwischen Wohngebäuden

Inmitten der Wohnbebauung im linksrheinischen Stadtgebiet verbrannte am Samstagnachmittag ein Anwohner seinen Garten- sowie Holzabfall. (Entfernung zum Wertstoffhof: rund 300 Meter) Für Nachbarn war nur eine starke Rauchentwicklung erkennbar, daher alarmierten sie die Feuerwehr. Die konnte dem Spuk mit Wasser aus einem Rohr ein schnelles Ende bereiten.
Das Verhalten des Anwohners kann indes nur als sträflich-leichtsinnig bezeichnet werden: Abgesehen von der starken Rauchbelästigung des gesamten Quartiers besteht durch Funkenflug und Wärmestrahlung jederzeit die Gefahr einer Brandausbreitung. Deshalb ist das Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb bebauter Gebiete gesetzlich auch verboten.
Autor: hwr


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bde2bb/194405

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