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Berichte

20. Januar 2006 – Ionisations-Rauchmelder im Bauschutt vergraben

(hwr) Bei Abbrucharbeiten am Gebäude des ehemaligen EKZ an der Reichenaustraße wurde nicht beachtet, dass in der Verkaufstätte eine Brandmeldeanlage installiert war. Zu der Brandmeldeanlage gehörten 120 Ionisations-Rauchmelder. Diese waren an der Decke der Verkaufsräume installiert. Ionisations-Rauchmelder funktionieren stark vereinfacht so, dass Rauchpartikel unter Einfluss eines radioaktiv schwachen Strahlers elektrisch ausgerichtet werden und damit bei einem Brand über den Melder ein elektrischer Schaltkreis geschlossen wird. Dieser führt zum Auslösen der Brandmeldeanlage und zur Alarmierung der Feuerwehr.
Nachdem die Rauchmelder vor dem Abbruch nicht demontiert wurden, gelangten sie unter den Abbruch-Schutt. Hierbei wurden die Melder teilweise zerstört, teilweise wurden sie mit den Installationskabeln ohne weitere Beachtung und Behandlung auf einem größeren Berg mit Kabeln gelagert.
Die schwach radioaktiven Strahler bestehen aus einem kleinen, mehrere Millimeter langen Metallplättchen, das mit einer strahlenden Substanz (z. B. Americium 241, alpha-Strahler) behaftet ist. Beim Freiwerden dieses Strahlers bestehen für Personen, die mit der Haut und dem Strahler Kontakt bekommen oder diese gar inkorporieren, gesundheitliche Gefahren. Gefahr besteht auch, wenn der Stoff in das Grundwasser oder in den Boden gelangt. Werden die in dem Melder eingebauten behafteten Metallplättchen nicht unmittelbar angefasst, sind die Strahler für Personen ungefährlich. Die Strahlung ist auch nur messbar, wenn das Messgerät sehr nahe an den Melder gehalten wird. Die Melder befinden sich auch in Verkaufsstätten und werden auch in Lebensmittelabteilungen über der Ware verwendet, woran zu erkennen ist, dass ohne direkten Kontakt mit dem in dem Melder eingebauten Strahler keine Gefahr besteht.
Die Gefahrgut-Zug der Freiwilligen Feuerwehr Konstanz hat den von Bauschutt belegenen Grundstücksbereich mit einer Suchkette abgegangen und insgesamt 33 I-Melder beziehungsweise Teile davon sicher stellen können. Hierzu wurden teilweise abgelagerte Abbruchmaterialien umgeschichtet. Die gefundenen Melder wurden der Herstellerfirma von der Feuerwehr zur fachgerechten Entsorgung übergeben. Ferner wurden mit einem ABC-Erkundungskraftfahrzeug Messfahrten im weiteren und näheren Umfeld der Liegenschaft sowie auf dem Grundstück selbst durchgeführt, ohne dass erhöhte Werte radioaktiver Strahlung festgestellt werden konnten. Die aufgefundenen I-Melder waren teilweise unversehrt, teilweise waren die Gehäuse auch so stark beschädigt, dass die Strahler freilagen.
Das Landratsamt Konstanz und das Regierungspräsidium Freiburg ordneten die Einstellung der Abbrucharbeiten und das Durchsuchen des Abbruchmaterials nach dem Verbleib der übrigen Rauchmelder durch fachkundige Unternehmen an. Eine Gefahr für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt mit den I-Meldern hatten, bestand zu keinem Zeitpunkt. Weil außerhalb des Geländes keine Gefahr bestand und um zu verhindern, dass Neugierige auf die herumliegenden I-Melder aufmerksam werden und um damit eine unkontrollierte Verbreitung der Gefahrstoffe zu verhindern, vereinbarten die beteiligten Behörden einvernehmlich, bis zur Sicherstellung der vermissten Melder keine aktive Medienarbeit zu machen und das vollständig eingezäunte Gelände durch die Polizei und einen privaten Sicherheitsdienst bewachen zu lassen.
Bemerkt wurde die Angelegenheit, weil der Servicetechniker der Betreiberfirma der BMA anlässlich eines anderen Termins bei der Feuerwehr nachfragte, ob dort etwas über den Verbleib der Brandmeldeanlage bekannt sei, weil dort kein Demontageauftrag eingegangen war, die Halle zwischenzeitlich jedoch weitgehend abgebrochen war. Nachdem auch die Feuerwehr nichts über den Verbleib der Anlage wusste, drängte sich der Verdacht auf, dass ein Abbau der Anlage unterblieben war. Eine Nachschau vor Ort bestätigte am Freitagvormittag den Verdacht.
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