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Berichte

21. Dezember 2006 – Adventskranz brannte in Friseurgeschäft

File-id: 1240
Foto: Oliver Hanser (21. Dezember 2006)
Kurz vor 22.45 Uhr verständigten Passanten die Polizei, dass es in einem Friseurgeschäft in der Wessenbergstraße brennen würde. Die umgehend verständigte Freiwillige Feuerwehr rückte an und konnte im Inneren des Ladens Flammen erkennen. Gewaltsam brach die als erstes eingetroffenen hauptamtliche Wache das Türschloss auf ohne die Glastüre zu zerstören. Anschließend drangen zwei Feuerwehrleute unter Pressluftatmern ein und löschten mittels einem tragbaren Hochdruckfeuerlöscher die Flammen.
Zerstört wurden durch das Feuer der Adventkranz und ein Tisch, auf dem das Gesteck gestanden hatte. In der Nähe des Brandherdes hatten sich viele Spraydosen befunden. Durch das rasche eingreifen der Feuerwehr wurde ein Übergreifen auf diese erfolgreich verhindert. Durch den Brand wurde der gesamte Laden verqualmt; welcher Schaden durch den Rauch entstanden ist, wird sich erst am nächsten Morgen herausstellen.
Die Höhe des Sachschadens ist nicht bekannt. Offensichtlich hatten Mitarbeiter nach Feierabend vergessen die Kerzen auf dem Adventskranz zu löschen. Eine heruntergebrannte Kerze dürfte dann die Zweige in Brand gesetzt haben.

Erkenntnisse

Wie die Polizei berichtete, entstand am antiken Tisch auf dem der Adventskranz stand und an nebenan stehenden Kosmetika rund 4 500 Euro Sachschaden. Eine Angestellte, die wohl gegen 20.00 Uhr als Letzte das Geschäft verlassen hatte, steht nun im Verdacht die Kerzen des Adventskranzes nicht ausgemacht zu haben, so die Polizei. Die Polizei ermittelt wegen Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Unvernunft

Auf der Anfahrt hatten die Feuerwehrleute wieder mit der Unvernunft der Autofahrer zu kämpfen: So parkten verbotenerweise in der Zollernstraße zwei Autos auf der Straße, so dass für die Drehleiter fast kein durchkommen war. Insbesondere ein Fahrzeug stand besonders ungeschickt. Der Fahrer desselbigen ließ sich trotz der lauten Presslufthörner nicht blicken, während der andere sein Gefährt geistesgegenwärtig zur Seite fuhr. Das erstgenannte Auto fanden die Feuerwehrleute bei der Rückfahrt in einer engen Seitengasse stehend – ebenfalls im absoluten Halteverbot.
Autor: nea – Letzte Änderung: 2006-12-22 12:23:40

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