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Berichte
29. April 2007 – Weiterhin hohe Gefahr von Wald- und FlächenbrändenDie anhaltend trockene Witterung führt zu weiterhin hoher Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Die von der Feuerwehr und der Forstverwaltung herausgegebenen Verhaltenshinweise behalten weiterhin Gültigkeit.
Waldgedicht
Im Wald besteht, nicht ohne Not – Bis auf den Winter – Rauchverbot, denn wenn im Laub ein Stummel glimmt, dies oft ein schlimmes Ende nimmt. Versage Dir den Tabaksduft und schöpfe tüchtig frische Luft. (vgl. § 41 Abs. 3 LWaldG und § 83 LWaldG)
Wer unter Bäumen Feuer macht, lässt jede Vorsicht außer Acht. Und schmeckt die Bratwurst noch so gut, ein leichter Wind entfacht die Glut … So kann ein Waldbrand schnell entstehn' – die Zündler ins Gefängnis gehn'. (vgl. § 41 LWaldG und § 83 LWaldG)
Quelle: Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
Autor: hwr – Letzte Änderung: 2007-04-30 19:44:59
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