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Berichte

Altersabteilung

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 65. Lebensjahr vollendet oder 50 Lebensjahre und davon 20 Jahre aktiven Dienst geleistet haben oder ohne Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen den Anforderrungen des Übungs- und Einsatzdienstes nicht mehr gewachsen sind, können in die Altersabteilung übernommen werden. „Der Altersabteilung gehört nur an, wer ihr angehören will“, lautet der Kommentar zum Gesetz.
Das Wort „alt“ ist hier nicht an Lebensjahre gebunden. Es ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung und sagt: „Angehörige der Altersabteilung, die noch dienstfähig sind, können zu Übungen und Einsätzen so wie zu Sicherheitswachdienst herangezogen werden“. Ein wichtiger Punkt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die Kontaktpflege zu den aktiven Mannschaften.
Einen regulären Dienst gibt es bei der Altersabteilung nicht. Die geselligen Zusammenkünfte dienen der Kameradschaftspflege und dem gegenseitigen sich näher Kennenlernen. Zurzeit (2008) hat die Altersabteilung eine Stärke von etwa 90 Mann, dazu kommen noch die Frauen der verstorbenen Kameraden.
Die Altersabteilung ist eine selbstständige Einheit innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr. Das Feuerwehrgesetz stellt den Gemeinden die Aufstellung einer Altersabteilung frei und ist in der Feuerwehr-Satzung der Stadt Konstanz geregelt. Die Altersabteilung wählt für fünf Jahre ihren Leiter und einen Stellvertreter.
Berichte der Altersabteilung
Autor: nea – Letzte Änderung: 2009-03-26 11:49:53


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