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Berichte
(Ohne Datum) – Silvesterknallerei: Sichere Höhenflüge an SilvesterAn Silvester wird gefeiert und das neue Jahr "eingeschossen"Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen und Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Damit Silvester nicht tragisch endet, hat die Freiwillige Feuerwehr Konstanz grundlegende Informationen und Verhaltensregeln zusammengestellt:
Wichtige Informationen
- In Deutschland werden Feuerwerkskörper (Raketen, Chinakracher, Knallfrösche, Luftheuler, Fontänen und dergleichen mehr) von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf Zusammensetzung und Funktion überprüft. Ergeben die Prüfungen, dass der Feuerwerkskörper unter Einhaltung der Bedienungsanleitung sicher ist, erhält er die Zulassung, erkennbar am Aufdruck "BAM P II – …" auf der Verpackung;
- Die Feuerwerkskörper sind in mehrere Klassen eingeteilt. Für die frei im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper sind diese Klassen maßgeblich:
- * Die Kleinstfeuerwerke der Klasse I (Aufdruck BAM-PI – Klasse I), z. B. Wunderkerzen, sind das ganze Jahr erhältlich;
- * Die Kleinfeuerwerke der Klasse II (Aufdruck BAM-PII – Klasse II) dürfen nur vom an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft und ausschließlich am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden;
- Kaufen Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Zulassung und BAM-Nummer. Nur Feuerwerkskörper, die ein BAM-Zeichen haben und mit Verwendungshinweisen in deutscher Sprache versehen sind, sind in Deutschland zulässig. Die Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper finden Sie im Internet unter http://www.bam.de/p2.htm;
- Hände weg von Grau -und Billigimporten. Sie entsprechen oft nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten. Dies gilt auch für den Postversand und Internetkäufe;
- Verwenden Sie nur originalverpackte Feuerwerkskörper, auf keinen Fall selbst angefertigte oder manipulierte Feuerwerke (Selbstlaborate);
- Lagern Sie die Feuerwerkskörper kühl, trocken und kindersicher in der Originalverpackung;
- Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen. Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten;
Verhaltensregeln
- Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand (auch die Zuschauer!) einnehmen;
- Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen;
- Feuerwerkskörper niemals auf Menschen und Tiere werfen oder schießen;
- Auf ausreichend Abstand zu Gebäuden achten. So verbietet sich das Zünden von Raketen in den engen Gassen und Straßen der Niederburg von selbst;
- In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder -und Altersheimen ist das Abrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten;
- Achten Sie auf Gebäude, Balkone, Fahrzeuge und brennbare Gegenstände;
- Den Haltestecken möglichst senkrecht in eine fest stehende Flasche oder ein schlankes Rohr stellen; nicht in den Erdboden stecken!
- Vom Balkon keine Raketen abschießen, da deren Flugbahn hierbei eingeschränkt ist;
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals nachzünden;
- Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen;
- Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen;
- Fenster während der Knallerei schließen;
- Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen, Terrassen und so weiter vor Silvester entsorgen. Es besteht erhöhte Brandgefahr!
- Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoffe (Klasse II) und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden;
- Lassen Sie Ihre Kinder nicht die Feuerwerksreste aufsammeln. Es könnten noch explosionsfähige Blindgänger darunter sein;
- Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist;
- Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten;
- Und sollte doch einmal etwas schief gehen: Notruf 112!
Dass die Sicherheitsregeln nicht aus der Luft gegriffen sind, haben die Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehr schon oft erfahren: Nicht selten kommt es in der Neujahrsnacht zu Bränden auf Balkonen, wo Gegenstände von unkontrolliert herumfliegenden Feuerwerkskörpern entzündet werden. Ein spektakulärer Einsatz ist den Feuerwehrleuten in deutlicher Erinnerung: Kurz nach dem Jahreswechsel brannte 1999 in der Hohenhausgasse ein Dachstuhl, in dem sich eine Silvesterrakete verfangen hatte und dort explodiert war.Autor: nea – Letzte Änderung: 2007-12-30 21:36:05
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