Weitere Aktivitäten und Funktionen
Der Kommandant
Der Kommandant ist Leiter der Feuerwehr. In Konstanz wird dieses Amt seit über zehn Jahren von Dieter Quintus ausgeübt. Er ist zugleich Leiter des Feuerwehramtes und damit Chef der hauptamtlichen Kräfte, der sogenannten "Ständigen Wache". Als hauptberuflicher Kommandant wurde er nicht von der Wehr gewählt, sondern nach Anhörung des Feuerwehrausschusses vom Gemeinderat bestellt.
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Feuerwehrkommandant und Stadtbrandmeister Dieter Quintus
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Der Kommandant trägt zunächst die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit, die Ausrüstung und Fortbildung der Feuerwehr. Des weiteren ist er der technische Einsatzleiter bei allen Einsätzen im Stadtgebiet. Schließlich liegt bei ihm die Koordination und Durchführung aller bei der Feuerwehr anfallenden Verwaltungstätigkeiten. Hierzu zählt neben dem Personalwesen der Bereich des Rechnungswesens, die Planung des Übungsdienstes der Wehr, der Vorsitz im Feuerwehrausschuss sowie die Bestellung der Unterführer.
Mit der Wahrnehmung dieser gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben ist die Arbeit jedoch noch nicht getan. Es gilt, die Feuerwehr bei offiziellen Anlässen zu repräsentieren, Kontakte zu den Nachbarwehren im In- und Ausland zu halten, sich im Rahmen der landesweiten Ausbildung zu engagieren, den Kontakt zur Aufsichtsbehörde und dem Bezirksbrandmeister zu halten und vieles mehr.
Der Stellvertretende Kommandant
Seine Aufgabe ist zunächst die Vertretung des Kommandanten während dessen Abwesenheit als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. In erster Linie ist dies die Übernahme der technischen Einsatzleitung und die Erledigung der im Geschäftsbereich der Freiwilligen Feuerwehr, nicht jedoch im Bereich des Feuerwehramtes, anfallenden Verwaltungsarbeit. Die weiteren geschäftsplanmäßigen Aufgaben ergeben sich aus dem Organigramm.
Die Hauptamtliche Wache
Unter dem Dach des Feuerwehramtes unterhält die Stadt Konstanz eine ständig besetzte Feuerwache ("Ständige Wache"). Mindestens drei Funktionen sind rund um die Uhr besetzt (Schichtdienst im 24-Stunden-Rhythmus). Davon besetzt ein Feuerwehrangehöriger die Zentrale, in der neben über 120 Brandmeldeanlagen auch der Notruf 112 auf zwei Notrufleitungen aus dem Stadtgebiet Konstanz (Vorwahl 07531, Mobilfunk) auflaufen. Die beiden anderen Feuerwehrangehörigen erledigen Kleineinsätze mit geringem Personalbedarf wie Notöffnungen, Pkw-Brände, Kleinbrände sowie Hilfeleistungen kleineren Ausmaßes. Unter Tags kommen nochmals zwei bis drei Angehörige aus dem Tagdienst und der Verwaltung des Feuerwehramtes dazu. Bei Standardeinsätzen werden sie gemeinsam mit freiwilligen Feuerwehrangehörigen eingesetzt.
Bei Einsätzen, die über den Status "Kleineinsatz" hinausgehen, übernehmen die hauptamtlichen Kräfte in der Erstphase des Einsatzes die Einsatzleitung bis zum Eintreffen einer Führungskraft.
Außerhalb des Einsatzdienstes erledigen die hauptamtlichen Kräfte die anfallenden Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten wie:
- Kraftfahrzeug-Reparaturen
- Wartung von eigenen und fremden Atemschutzgeräten in der Atemschutzwerkstatt
- Wartung und Reparatur der eigenen Fernmeldemittel
- Unterhalt der Notruf- und Telefonanlage sowie deren Netz
- Prüfungen und Wartungen an feuerwehrtechnischen Geräten
- Betrieb und Unterhaltung der EDV
- im kleinen Rahmen Gebäudeunterhalt.
Der Feuerwehrausschuss
Im Feuerwehrausschuß werden alle für die Wehr, ihre Organisation und Ausrüstung und ihre Weiterentwicklung wichtigen Fragen erörtert. Der Ausschuß unterstützt und berät den Feuerwehrkommandanten. Dieser ist gleichzeitig der Vorsitzende des Ausschusses. Regelmäßig kommt der Ausschuß zusammen. Bei Entscheidungen die im Gemeinderat gefällt werden müssen, erarbeitet der Ausschuß die Empfehlungen. Dem Ausschuß gehören die Zugführer der Züge, der Kommandant sowie sein Stellvertreter, neun aus dem Kreis der Wehr direkt gewählte Feuerwehrangehörige sowie der Feuerwehrarzt an. Im Berichtsjahr wurde ein neuer Feuerwehrausschuß gewählt. Die Legislaturperiode beginnt am 1.1.2008 und dauert fünf Jahre.
Kraft Amtes sind Mitglied:
- der Kommandant
- der Stellvertretende Kommandant
- die Zugführer der Züge 1 bis 9
- der Leiter der Jugendfeuerwehr Jens Jurkschat
- der Leiter des Spielmannszuges Michael Koch
- der Pressesprecher Nikolaj Schutzbach
- der Kassierer Dieter Mühlbrandt
Gewählte Mitglieder sind:
- Florian Fuchs
- Helge Hamann
- Martin Honsel
- Albert Liebe
- Klaus Menge
- Klaus Mirsch
- Michael Okle
- Thomas Schönenberger
- Andreas Wilhelm
Die Brandmeister vom Dienst
Nach dem Landesfeuerwehrgesetz obliegt die technische Leitung des Einsatzes dem Feuerwehrkommandanten des Einsatzortes, bei Abwesenheit des Kommandanten der Stellvertreter.
Um für diese beiden Funktionsträger an Feiertagen und Wochenenden eine Entlastung zu schaffen, wurde schon vor mehr als 15 Jahren an den Wochenenden die Funktion des Brandmeisters vom Dienst (BvD) eingeführt. Seine Aufgabe ist es, von Samstag 7:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr bei Einsätzen die Einsatzleitung als Stellvertreter des Kommandanten zu übernehmen. Dieser Dienst, der nur von ausgebildeten Zugführern mit zentraler Wohnlage wahrgenommen werden kann, erfolgt ohne jegliche Entschädigung. Damit ein schnelles Eingreifen gewährleistet werden kann, steht dem Diensthabenden während dieser Zeit ein ELW 1 (Opel Astra) zur Verfügung.
Die Fachberater
Das Landesfeuerwehrgesetz läßt seit seiner letzten Novellierung 1986 die Aufnahme von Personen mit besonderem Wissen zu, ohne daß diese die Verpflichtung zur Ableistung der Feuerwehrausbildung haben. Dieser Personenkreis soll die Feuerwehrangehörigen in speziellen Fachgebieten und bei besonderen Einsätzen beraten.
Feuerwehrarzt
Das Amt des Feuerwehrarztes wurde zu Zeiten eingeführt, als arbeitsmedizinische Untersuchungen und Rettungsdienst noch nicht auf einem adäquaten Niveau zur Verfügung standen. Heute stehen sowohl für die arbeitsmedizinische Untersuchung als auch für die notfallmedizinische Betreuung an Einsatzstellen qualifizierte Kräfte zur Verfügung. Nach dem Übertritt unseres langjährigen Feuerwehrarztes Dr. Horst Schläfer in den wohlverdienten Un-Ruhestand wurde das Amt des Feuerwehrarztes nicht mehr besetzt.
14.07.2004 – Der "Doc" im Ruhestand
Notfallseelsorge
Täglich geschehen Unglücksfälle. Menschen geraten plötzlich in Not: Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung, Brand, Überschwemmung, ein überraschender Todesfall ebenso wie eine aus Verzweiflung oder Überdruss heraus geborene Tat, kleine und große Schicksalsschläge. Für Betroffene, Mitbetroffene, manchmal auch für Einsatzkräfte ist es, als rutsche ihnen der Boden unter den Füssen weg. Christliche Kirchen im Landkreis Konstanz haben sich über Konfessionsgrenzen hinweg zusammengeschlossen, um in der Notfallseelsorge "erste Hilfe für die verletzte Seele" zu leisten. Aufgabenbereiche der Notfallseelsorge sind beispielsweise: Schwere Verkehrsunfälle, Betreuung von Betroffenen während und nach einem Brand, Vermisstensuche. Katastrophen und andere Unglücksfälle.
Die Freiwillige Feuerwehr Konstanz beteiligt sich an der Notfallseelsorge im Landkreis Konstanz.
Interview mit dem Notfallseelsorger Prof. Dr. Hans-Wolfgang Strätz
19.02.2005 – Erste Hilfe für die Seele
Homepage der Notfallseelsorge im Landkreis Konstanz
Chemie
Für die Fachgebiete Chemie und Gefahrgutdatei konnten zwei Fachberater gewonnen werden, welche vorwiegend ihren beratenden Dienst im Gefahrgut-Zug leisten.
Recht
Zur Beratung des Kommandanten sowie des Ausschusses in rechtlichen Fragen wurde das Amt des Fachberaters Recht geschaffen. So besteht die Möglichkeit zur Klärung von Rechtsfragen auf kurzem Weg ohne Inanspruchnahme des Regierungspräsidiums oder des Innenministeriums.
Der Spielmannszug
Extra-Seite
Öffentlichkeitsarbeit
Um dem stetig wachsenden Interesse der Bevölkerung und der Medien an der Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr gerecht zu werden, engagieren sich eine Reihe von Feuerwehrangehörigen im Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit. Zu ihren Aufgaben gehört nicht nur die Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen sowie die Brandschutzaufklärung, sondern auch die Pflege des Internetauftritts der Wehr, die Betreuung von Medienvertretern bei Einsätzen und anderen Ereignissen mit Medienrelevanz sowie die redaktionelle Bearbeitung von Druckschriften, wie etwa diesem Jahrbuch.
Der Pressesprecher
Die Aufgabe des Pressesprechers umfaßt die Information von Medien und Bevölkerung bei Einsätzen oder besonderen Vorkommnissen in der Wehr. In der Regel gibt er nach Einsätzen in Pressemitteilungen per E-Mail Informationen an die Medien. Dabei werden auch je nach Schaden oder Bedeutung verschiedene Verteiler verwendet. Er leitet ferner das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit. Die Funktion des Pressesprechers wird seit 1994 von Nikolaj Schutzbach wahrgenommen.
Brandschutzaufklärung
Mit öffentlichen Veranstaltungen wirbt das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit für vorbeugende bauliche Maßnahmen und gibt Verhaltensempfehlungen zur Vermeidung von Schadensereignissen. Hierbei informiert die Feuerwehr in der Regel auch über "Haushaltsrauchmelder". Die Freiwillige Feuerwehr Konstanz warb bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen für den Einsatz solcher preisgünstiger und hocheffektiven Lebensretter. Eindrucksvoll konnte dabei mit Bildmaterial von Brandeinsätzen mit tödlichem Ausgang illustriert werden, dass nahezu alle der dort zu Tode gekommenen Menschen noch leben würden, wenn sie zuvor einen Haushaltsrauchmelder installiert gehabt hätten.
Gäste reagieren auf die Frage, ob sie einen Haushaltsrauchmelder installiert haben, zunächst abwehrend, dann interessiert und zum Ende des Gesprächs überzeugt. Über die Quote der anschließend tatsächlich in einen Rauchmelder investierenden Besucher liegen leider keine Erkenntnisse vor.
Jugendfeuerwehr
Der Jugendorganisation der Freiwilligen Feuerwehr können Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres beitreten. Aufgabe der Einheit ist in fachlicher Hinsicht die Vorbereitung auf die Tätigkeit der aktiven Wehr. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können Jugendfeuerwehr-Angehörige in die aktive Wehr übernommen werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Feuerwehr-Mitgliedschaft vorliegen. Die Kräfte der Jugendfeuerwehr werden grundsätzlich nicht im Rahmen der Schadensabwehr eingesetzt. Die Jugendordnung sieht jedoch die Möglichkeit eines Einsatzes außerhalb des Gefahrenbereiches ab Vollendung des 16. Lebensjahres vor.
Die Jugendfeuerwehr verwaltet sich unter fachlicher Unterstützung durch den Feuuerwehr-Kommandanten selbst. Höchstes Gremium ist die einmal jährlich einzuberufende Mitgliederversammlung. Diese wählt die Vertreter, die neben dem Stadtjugendfeuerwehrwart den Jugendausschuß bilden. In den Löschbereichen stehen JugendgruppenleiterInnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Jugendfeuerwehr hat eine eigene Homepage.
Altersabteilung
Wenn Feuerwehrangehörige der Freiwilligen- und Werkfeuerwehren das 65. Lebensjahr vollendet, nach Vollendung des 50. Lebensjahres bereits 20 aktive Dienstjahre vollendet haben oder ohne Anknüpfung an eine Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft den Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen sind, können sie in die Altersabteilung übernommen werden. Diese pflegt die Kameradschaft durch regelmäßige Treffen und Veranstaltungen. Die Altersabteilung wählt für fünf Jahre ihren Leiter und einen Stellvertreter. Sie hat rund 90 Mitglieder.
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